Zivilverfahren zum sogenannten „VW-Abgasskandal“ beim Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Beim Landgericht Frankenthal sind derzeit fünf Zivilverfahren anhängig, die den sogenannten „VW-Abgasskandal“ betreffen. In vier Verfahren – Aktenzeichen 7 O 12/16, 7 O 40/16, 6 O 304/15 und 8 O 208/15 – klagen Käufer eines VW-Fahrzeugs gegen den jeweiligen gewerblichen VW-Verkäufer (Autohäuser) und verlangen Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hierbei kommt es entscheidend auf die Rechtsfragen an, ob

(1) ein Mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt und
(2) ob die Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind.

Neben dem Fristsetzungserfordernis gem. § 437 Nr. 2 , § 323 Abs. 1 BGB kommt es insofern auch auf die Frage an, ob ggfs. eine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB vorliegt, wenn ein festgestellter Mangel mit einem bloßen Softwareupdate behoben werden kann und auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage der Unerheblichkeit abgestellt werden muss. Die Klage in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 O 488/15 richtet sich gegen die VW AG direkt.

Zum Verfahrensstand:
In dem Verfahren 6 O 304/15 hat bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Es laufen Stellungnahmefristen. In dem Verfahren 8 O 208/15 findet die mündliche Verhandlung am 10.3.2016 statt (14 Uhr, Sitzungssaal 6). Im Verfahren 7 O 488/15 ist auf den 15.3.2016 terminiert. In den übrigen Verfahren ist ein Termin derzeit noch nicht anberaumt.

 

 

Frankenthal (Pfalz), den 8. März 2016
– Der Mediendezernent –

B r u n s
Richter am Amtsgericht

Herausgeber: Landgericht Frankenthal

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