Im Dezember letzten Jahres hatte die 2. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal den seinerzeit 70-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen und Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Munition, sowie (aufgrund eines anderen Strafurteils) in Tatmehrheit hierzu wegen unerlaubten Besitzes halbautomatischer Kurzwaffen, eines Schlagrings sowie Munition zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, als er seine Frau erschoss, deren Arg- und Wehrlosigkeit zur Tatbegehung bewusst ausgenutzt, und somit das Mordmerkmal der sog. „Heimtücke“ erfüllt hatte.
Für weitere Informationen zu dem Verfahren:
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(2. Verfahren in der Terminvorschau für Juni 2021)
Britta Hoth
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Frankenthal, den 06.07.2022