| Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Bundesgerichtshof bestätigt landgerichtliches Urteil im Verfahren gegen einen Rentner, der seine Ehefrau getötet haben soll

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten in dem Verfahren gegen einen Rentner, der seine Ehefrau getötet haben soll, als unbegründet verworfen. Er sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Im Dezember letzten Jahres hatte die 2. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal den seinerzeit 70-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen und Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Munition, sowie (aufgrund eines anderen Strafurteils) in Tatmehrheit hierzu wegen unerlaubten Besitzes halbautomatischer Kurzwaffen, eines Schlagrings sowie Munition zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, als er seine Frau erschoss, deren Arg- und Wehrlosigkeit zur Tatbegehung bewusst ausgenutzt, und somit das Mordmerkmal der sog. „Heimtücke“ erfüllt hatte.

Für weitere Informationen zu dem Verfahren:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-juni-2021/

(2. Verfahren in der Terminvorschau für Juni 2021)

 

Britta Hoth

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Frankenthal, den 06.07.2022

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