Bundesgerichtshof verwirft die Revision des Angeklagten im sog. Babymord-Prozess

Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 17. Mai 2019 (15 Jahre Haft) ist damit rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einstimmigem Beschluss vom 29.07.2020 das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts im sog. Babymordprozess bestätigt. Das gegen den Angeklagten David L. im Mai 2019 nach fast 60 Hauptverhandlungstagen verhängte Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Kammer hatte den Angeklagten in einem ihrer aufwändigsten Strafprozesse der letzten Jahre wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Die Kammer sah es dabei unter anderem als erwiesen an, dass David L. sein zum Tatzeitpunkt zweimonatiges Baby vom Balkon eines mehrstöckigen Hauses geworfen und damit vorsätzlich getötet hat. Als Motiv ging die Kammer von übersteigerter Eifersucht des Angeklagten gegenüber der Mutter des Kindes aus.

Die damalige Pressemitteilung der Pressestelle des Landgerichts finden Sie hier verlinkt:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/urteil-im-strafverfahren-gegen-david-l/

Das Verfahren war wegen der besonderen Umstände der Tat seinerzeit auf große Beachtung in der Öffentlichkeit gestoßen. In einem ersten Durchgang, der im November 2016 begonnen hatte, konnte der Prozess nicht zu Ende gebracht werden, weil die damalige Vorsitzende der Strafkammer überraschend dienstunfähig erkrankt war.

Näheres hierzu finden Sie in der hier verlinkten damaligen Pressemitteilung des Landgerichts:

https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemeldung-landgericht-frankenthal-pfalz-september-2017/

Im Verlauf der Neuauflage des Verfahrens hatte der zuständige Strafsenat bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken im Januar 2019 die gegen David L. verhängte Untersuchungshaft aufgehoben. Dem vorausgegangen war eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Hier war die überlange Dauer des Verfahrens bemängelt worden, aus der dem Angeklagten keine Nachteile erwachsen dürften.

Die seinerzeitige Pressemitteilung der Pressestelle des Pfälzischen Oberlandesgerichts hierzu finden Sie hier verlinkt:

https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/aufhebung-der-untersuchungshaft-gegen-den-angeklagten-im-sog-frankenthaler-babymordprozess/

Der Verurteilte wird nunmehr durch die für die Vollstreckung der Strafe zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal zum Strafantritt geladen werden. Nähere Auskünfte hierzu können durch die Pressestelle des Landgerichts nicht erteilt werden.

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