I. Neu beginnende Strafverfahren im Dezember 2020
1. Mittwoch, den 02.12.2020, 9:30 Uhr, wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Az. 3 KLs 5313 Js 44976/19
Es handelt sich um ein Unterbringungsverfahren. Eine 37-jährige Frau aus Böhl-Iggelheim soll im Juni 2019 zunächst mit einem Messerschleifstab mehrere Scheiben eines Autos und die Fensterscheibe eines Hauses beschädigt haben. Als die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen, soll sie die Polizisten beleidigt und bedroht haben. Hierbei soll sie nach der Antragsschrift stechende Bewegungen mit dem Stab in Richtung der Polizisten gemacht haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Frau aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit befunden hat. Sie hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeregt. Die Angeklagte kann sich ihren Angaben nach nicht an die Taten erinnern. Sie ist strafrechtlich bereits wegen anderer Delikte in Erscheinung getreten.
Verteidigerin: Rechtsanwältin Gabriele Haas, Ludwigshafen
Fortsetzungstermin: Dienstag, den 08.12.2020, 9:30 Uhr
2. Donnerstag, den 10.12.2020, 10:00 Uhr, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Sachbeschädigung u.a., Az. 2 KLs 5107 Js 6000/17
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Angeklagten aus Hettenleidelheim die Begehung mehrerer Straftaten vor. Die Verfahren waren zunächst zum Amtsgericht Grünstadt angeklagt. Nachdem sich Anzeichen einer möglichen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung zeigten und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum steht, hat das Amtsgericht das Verfahren an das Landgericht abgegeben.
Der Angeklagte soll im Dezember 2016 in Grünstadt in einem Zug einen anderen Passagier mit einem Messer angegriffen und in Richtung des Bauches gestochen haben. Der Geschädigte konnte den Angriff abwehren.
Ende November 2018 soll der Angeklagte das Sitzpolster eines Busses beschmiert und so eine Sachbeschädigung begangen haben. Als der Busfahrer ihn hierauf ansprach, soll der Angeklagte ein Klappmesser gezogen und den Busfahrer bedroht haben.
Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der Angeklagte Ende Dezember 2018 in Bad Dürkheim in einem Supermarkt eine Dose Bier gestohlen hat.
Schließlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, im Februar 2019 in der Klinik Sonnenwende einem Mann in den Nacken geschlagen und mit dem Fuß in den Rücken getreten zu haben. Der Angeklagte wollte sich nach der Anklage hiermit bei dem Geschädigten rächen, da dieser der Klinik den Besitz von Marihuana gemeldet hatte.
Verteidiger: Rechtsanwalt Ernst Stiefenhöfer, Hettenleidelheim
3. Montag, den 14.12.2020, 9:00 Uhr, wegen räuberischer Erpressung, Az. 2 KLs 5101 Js 43325/19
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 29 Jahre alten Mann aus Fürstenau vor, eine räuberische Erpressung begangen zu haben. Hierbei soll er im Oktober 2019 in Wachenheim einen Bekannten mit einem ausgeklappten Springmesser dazu gebracht haben, ihm insgesamt 130,00 € zu übergeben. Dabei soll der Angeklagte dem Geschädigten gedroht haben, dass er ihn töten werde, wenn dieser ihm das Geld nicht aushändige.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Er hat im Ermittlungsverfahren die Verwendung eines Messers bestritten.
Verteidiger: Rechtsanwalt Michael Keimer, Papenburg
II. Weitere Termine in bereits laufenden Strafverfahren
In dem seit dem 16.11.2020 laufenden Verfahren wegen Vergewaltigung in Ludwigshafen (Az. 3 KLs 5421 Js 5915/18) hat die Kammer folgende weitere Termine bestimmt:
Donnerstag, den 17.12.2020, 9:30 Uhr
Donnerstag, den 07.10.2021, 9:30 Uhr
Donnerstag, den 14.01.2021, 9:30 Uhr
Donnerstag, den 21.01.2021, 9:30 Uhr
Die ursprüngliche Terminankündigung finden Sie unter folgendem Link unter I. 2.:
https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-november-2020/
III. Zivilverfahren im Dezember 2020
Donnerstag, den 17.12.2020, 11:15 Uhr wegen Herausgabe, Az. 7 O 96/20
Seit März 2020 ist bei der 7. Zivilkammer des Landgerichts eine Klage auf Herausgabe von Kunstgegenständen aus der Zeit des Nationalsozialismus anhängig. Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von einem Unternehmer aus Bad Dürkheim die Herausgabe von zwei Bronze-Pferden des Bildhauers Josef Thorak sowie von jeweils zwei Bronzeskulpturen der Künstler Arno Breker und Fritz Klimsch.
Die Bundesrepublik behauptet hierzu, dass die Skulpturen zunächst im Eigentum des Deutschen Reiches und anschließend im Volkseigentum der DDR gestanden haben sollen. Sie ist der Auffassung, dass die Skulpturen bei der Wiedervereinigung durch den Einigungsvertrag Bundeseigentum geworden seien. Ein Eigentumserwerb des Beklagten sei aufgrund der Einordnung der Skulpturen als Kulturgut nach den Vorschriften der DDR rechtlich nicht möglich gewesen.
Der Mann aus Bad Dürkheim beruft sich darauf, dass die Skulpturen Ende 1988 teilzerlegt zum Zwecke der Verschrottung von einem sowjetischen Garnisonskommandeur an einen Metallhändler verkauft worden sein sollen. Der Verkauf soll hierbei auf Anweisung von Funktionären der DDR gegen eine Spende für Erdbebenopfer in Armenien erfolgt sein. Von diesem Metallhändler will er die Skulpturen 1989 noch vor der Wiedervereinigung zulässigerweise erworben haben. Der Unternehmer geht zudem jedenfalls von einer Verjährung der Forderungen aus.
Die Kammer hat nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 17.12.2020 um 11:15 Uhr bestimmt. Das Gericht hat hierzu das persönliche Erscheinen eines Vertreters der Bundesrepublik sowie des Beklagten angeordnet.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie und die reduzierten Kapazitäten des Sitzungssaales werden die Vertreter der Medien gebeten, ihr Interesse an der Teilnahme der Verhandlung möglichst frühzeitig unter presselgft(at)zw.jm.rlp.de anzukündigen.
Für die Öffentlichkeit besteht im Sitzungssaal eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Philipp Sturhan
Pressesprecher
Richter am Landgericht
Frankenthal, den 27.11.2020