I. Neu beginnende Verfahren vor den Strafkammern
1. Montag, 06.03.2023, 9:30 Uhr, Az. 3 KLs 5221 Js 40316/18
wegen Vergewaltigung
– 3. Große Strafkammer –
Dem 58-jährigen Mann aus Ludwigshafen wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2015 bis Januar 2018 mehrfach seine Ehefrau vergewaltigt und den gemeinsamen Sohn körperlich misshandelt zu haben. Die Taten sollen sich in dem gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Ludwigshafen zugetragen haben. In einem Fall soll der Angeklagte seine Ehefrau so stark gewürgt haben, dass ein blauer Fleck im Bereich des Kehlkopfes entstanden sei. Außerdem soll er zu ihr gesagt haben, dass sie seine Frau sei und ihm zu dienen habe, bevor er gegen ihren Willen mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Seinen Sohn soll er aus Verärgerung darüber, dass dieser eine Matheaufgabe falsch gelöst hatte, vor den Augen der Freunde des Jungen, die zu Besuch waren, gewürgt und am Ohr gezogen haben. An einem anderen Tag soll er seinen Sohn geohrfeigt und ihm einen Teller mit Essen über den Kopf geschüttet haben, aus Wut darüber, dass der Junge sein Essen nicht aufgegessen hatte.
Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er bestreitet die Tatvorwürfe.
Verteidiger: Rechtsanwältin Aynur Özcan, Mannheim
Rechtsanwalt Kayahan Aydin, Mannheim
Nebenklägervertreter: Rechtsanwältin Claudia Becker, Mannheim
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 09.03.2023, 9:30 Uhr
Dienstag, 14.03.2023, 9:30 Uhr
Dienstag, 21.03.2023, 9:30 Uhr
Dienstag, 28.03.2023, 9:30 Uhr
Donnerstag, 30.03.2023, 9:30 Uhr
2. Donnerstag, 16.03.2023, 9:00 Uhr, Az. 1 Ks 5220 Js 36561/22
wegen Versuch des Mordes u. a.
– 1. Große Strafkammer als Schwurgericht –
Dem 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Oktober 2022 in Ludwigshafen versucht zu haben, zwei Männer zu töten, wobei er in einem Fall auch das Mordmerkmal der sog. Heimtücke erfüllt haben soll. Der Angeklagte soll nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem der Geschädigten die Männer später am Abend in einer Bar aufgesucht haben. Auf seine Aufforderung hin seien die beiden Geschädigten mit ihm auf die Straße gegangen, wo der Angeklagte mit einer Schusswaffe auf die beiden Männer gezielt und abgedrückt habe. Ein Schuss soll sich jedoch zunächst nicht gelöst haben. Nachdem die beiden Männer wieder in die Bar gegangen seien, soll der Angeklagte ihnen gefolgt sein und erneut in Tötungsabsicht von hinten auf einen Geschädigten geschossen haben. Die Kugel streifte den Geschädigten am Oberkopf, der hierdurch lediglich eine blutende Kopfwunde erlitt. Nachdem der Angeklagte zunächst die Bar kurzzeitig verlassen habe, sei er sodann wieder hineingegangen und habe den zweiten Mann aufgefordert, erneut mit ihm vor die Tür zu treten. Der Mann sei der Aufforderung nachgekommen und draußen soll der Angeklagte – abermals in Tötungsabsicht – in Richtung des Bauches des zweiten Mannes geschossen haben. Der Schuss traf den Arm des Mannes, den er schützend vor den Bauch gehalten habe. Beide Geschädigten überlebten die Tat
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht eingelassen und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Till Gutsche, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Nils Dick, Frankfurt am Main
Fortsetzungstermin: Freitag, 24.03.2023, 14:00 Uhr
Donnerstag, 06.04.2023, 9:00 Uhr
Freitag, 28.04.2023, 9:00 Uhr
Montag, 22.05.2023, 9:00 Uhr
Dienstag, 13.06.2023, 9:00 Uhr
Freitag, 16.06.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 22.06.2023, 9:00 Uhr
3. Montag, 20.03.2023, 14:00 Uhr, Az. 2 KLs 5227 Js 2053/22
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
– 2. Große Strafkammer –
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Mann aus Ludwigshafen vor, in der Zeit von August 2022 bis September 2022 in Ludwigshafen in einem Fall ca. 300 g Amphetamin verkauft zu haben und außerdem etwa 5,5 kg (Feuchtgewicht) Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf auf seinem Gartengrundstück und in einem Erdbunker dahinter bevorratet, und davon etwa 1 kg an einen Zwischenhändler zum gewinnbringenden Weiterverkauf übergeben zu haben.
Der Angeklagte ist mehrfach (auch einschlägig) vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht eingelassen und befindet sich in dieser Sache in Haft.
Verteidiger: Rechtsanwalt Steffen Kling, Mannheim
Fortsetzungstermin: Dienstag, 11.04.2023, 10:00 Uhr
II. Fortsetzungstermine in bereits laufenden Strafverfahren
Verfahren Az. 2a KLs 5329 Js 7054/21
wegen Zwangsprostitution, Vergewaltigung u. a.
https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminvorschau-november-2022/
(4. Verfahren in der Terminvorschau für November 2022)
Donnerstag, 30.03.2023, 9:00 Uhr
Montag, 17.04.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 20.04.2023, 9:00 Uhr
Dienstag, 25.04.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 27.04.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 04.05.2023, 9:00 Uhr
Mittwoch, 10.05.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 11.05.2023, 9:00 Uhr
Mittwoch, 17.05.2023, 9:00 Uhr
Donnerstag, 25.05.2023, 9:00 Uhr
Freitag, 26.05.2023, 9:00 Uhr
Mittwoch, 07.06.2023, 9:00 Uhr
Freitag, 09.06.2023, 9:00 Uhr
Britta Hoth
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Frankenthal, den 28.02.2023